Von: paul
Klemkes Kniff mit der Strafprozessordnung …. das ist nun mal der Job eines jeden Verteidigers. Das ist nicht zu beanstanden, Sie wissen schon, Rechtsstaat und so ……
View ArticleVon: H.v.T.
Wenn der Vorsitzende Richter hier der Argumentation des Verteidigers folgt, dann handelt es sich nicht um *Klemkes Kniff*, sondern um die Wahrung des Auskunftsverweigerungsrechts. Hebelt man das...
View ArticleVon: Tomjoe
Hier nun also….. bringt es Jürgen von Manger auf den Punkt, wenn er seinem Mandanten, dem Schwiegermuttermörder, in den Mund legt: “Ich schliesse mich den Ausreden meines Mandanten an!”.q.e.d. Dass der...
View ArticleVon: Lastenträger
“Im Mai war er in einem Pulli erschienen, auf dem zwei Sturmgewehre abgebildet waren.” Liebe Redaktion, das ist ein bisschen wenig gesagt. Frau Friedrichsen vom Spiegel beschrieb den Pulli so: “Der...
View ArticleVon: kennich100
Vielleicht würde dem Verfasser des Artikels ein Blick in den § 55 StPO helfen: Unabhängig davon, wie belehrt wird, berechtigt die Norm bereits dann zur Auskunftsverweigerung, wenn (verkürzt) bei...
View ArticleVon: the good kkkop
” G. war damals überhaupt nicht betroffen und das Netzwerk gilt mittlerweile als aufgelöst. ” Der Verfassungsschutz hat zwar ein Talent die Hammerkins zu übersehen, aber als aufgelöst gilt das Netzwerk...
View ArticleVon: Karl Müller
@ 5., der §129 greift aber erst ab 3 Personen; oder haben sich seit dem letzten “RZ” – Urteil die Dinge geändert?
View ArticleVon: kennich100
@8. Verstehe ich nicht, wieso drei? Es geht um die Mitgliedschaft/Unterstützung der “Hammerskins” – sollten das nur zwei sein?
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